Versorgungswerk der Rechtsanwälte
    in Sachsen-Anhalt



Wahlen 2011
Überleitungsabkommen

Betreff: Abschluss von Überleitungsabkommen

Die Erste Vertreterversammlung hat in Ihrer Sitzung am 22.06.2011 gem. § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung den Abschluss von Überleitungsabkommen mit folgenden Versorgungswerken genehmigt:

  • Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberatungsversorgung

  • Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Freien und Hansestadt Hamburg

  • Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen

  • Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern

  • Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen

  • Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern

  • Schleswig-Holsteinisches Versorgungswerk der Rechtsanwälte

  • Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen

Mit dem Abschluss dieser Überleitungsabkommen wird Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die vom Zuständigkeitsbereich eines der genannten Rechtsanwaltsversorgungswerke in den Zuständigkeitsbereich des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt wechseln bzw. vom Zuständigkeitsbereich des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt in den Zuständigkeitsbereich eines der oben genannten Versorgungswerke wechseln, die Möglichkeit eröffnet, die an das bislang zuständige Rechtsanwaltsversorgungswerk geleisteten Beiträge zinslos auf das neu zuständige Rechtsanwaltsversorgungswerk überleiten zu können.

Anzumerken ist, dass das Überleitungsabkommen mit der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung die Besonderheit aufweist, dass Überleitungen nur für Mitgliedschaftszeiten von bis zu 24 Beitragsmonaten durchgeführt werden können.


Alle Überleitungsabkommen als pdf >>>

 

 
12. Januar 2018
Die 10. Satzungsänderung kann heruntergeladen werden

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27. Juli 2017
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Syndikusrechtsanwälte nach der am 17.05.2017 verkündeten BRAO-Novelle

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12. Juni 2017

Erweiterte Möglichkeit einer rückwirkenden Beitragsbefreiung für Syndikusrechtsanwälte

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07. Februar 2017

Sie können das aktuelle Mitgliederrundschreiben 2017 als PDF im Downloadbereich herunterladen.

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20. Dezember 2016

9. Satzungsänderung des Rechtsanwaltsversorgungswerks, MBl. LSA Nr. 42/2016 vom 05.12.2016, Seite 640.

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29. September 2016

Aufhebung der Altersgrenze beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande NRW

Nachrichten >>

22. August 2016
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte vom 22.07.2016

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30.8.2011
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