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HERZLICH WILLKOMMEN

Die berufsständische Versorgung

Der Internetauftritt des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Sachsen Anhalt bietet Ihnen eine komfortable und umfassende Informationsplattform. Hier können sämtliche Anträge heruntergeladen sowie Informationen und Unterlagen über die Mitteilungszentrale übermittelt werden. Ergänzend zu den bereitgestellten gesetzlichen Grundlagen finden Sie zahlreiche detaillierte Informationen zu jedem Themengebiet oder zugeschnitten auf Ihre individuelle Situation.
Wir möchten Ihnen mehr Service und mehr Informationen bieten – alles zum Wohle Ihrer Altersvorsorge.

Schnellzugang

Service nach Gruppen

Service nach
Gruppen

Speziell auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Informationen (z.B. für Berufsanfänger, Rentner etc.).

Service nach Themen

Service nach
Themen

Eine umfangreiche Zusammenstellung an Informationen, sortiert nach Themengebieten.

Mitteilungen an das VSW

Mitteilungen
an das VSW

Digitale Übermittlung von Informationen, Unterlagen und Anfragen an das Versorgungswerk.

Anträge herunterladen

Anträge
Downloaden

Hier können Sie sämtliche Anträge rund um die berufsständische Versorgung herunterladen.

Aus dem Versorgungswerk

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Mitgliederrundschreiben 2024/2025

Das aktuelle Mitgliederrundschreiben steht nun für Sie zum Download bereit.

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Digitale Kommunikation

Ab dem 01.03.2025 wird das Versorgungswerk für alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Standardkommunikationskanal den Versand an ihr persönliches beA betreiben.

Aktuelles

WAHL ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG 2026

Für die Wahl zur 5. Vertreterversammlung im Jahr 2026 sind die Mitglieder des Versorgungswerks aufgerufen, sich für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zur engagieren.

Syndikuszulassung nur bei Arbeitsvertrag

Der BGH (Urteil vom 11.11.2024 – AnwZ (Brfg) 22/23) entschied, dass bei einem GmbH-Geschäftsführer ein Arbeitsvertrag gem. § 611 a BGB Voraussetzung für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt sei.

Rückwirkende Befreiung gem. § 231 Abs. 4b SGB VI

Wenn eine tatigkeitsbezogene Befreiung von der DRV gem. § 231 Abs. 4b SGB VI als Syndikusrechtsanwalt erfolgte, so wirkt diese Befreiung auch dann in einen Zeitraum zurück, in dem keine Zulassung als Rechtsanwalt und keine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk bestand.

Beitragspflicht bei Ehrenamt

Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit sind beitragspflichtig (VG Minden, Urteil vom 12.01.2024 – 2 K 277/21).

Steuerliche Behandlung von REHA-Zuschüssen

Seit dem 01.07.2024 unterliegen die von berufsständischen Versorgungseinrichtungen geleisteten Rehabilitationszuschüsse im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder der Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 11 EStG.

Mitgliederrundschreiben

Alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst

Das jährlich erscheinende Mitgliederrundschreiben informiert die Mitglieder des Versorgungswerkes über alle wesentlichen aktuellen Fakten und Ereignisse. Neben Satzungsänderungen, dem Beitragssatz und Informationen zur Kapitalanlage, finden Sie hier ebenfalls das Versorgungswerk betreffende Neuigkeiten und praktische Hinweise zu Ihrer Mitgliedschaft.

DIE MITTEILUNGSZENTRALE

Bitte wählen Sie zunächst unter Betreff den gewünschten Geschäftsvorfall aus. Dies kann beispielsweise die Adressänderung oder der Arbeitgeberwechsel sein. Darauffolgend erhalten Sie einen kurzen Hinweis, welche zusätzlichen Informationen benötigt werden. Diese können sodann im entsprechenden Textfeld eingegeben oder als PDF angehangen werden.

Sollten Sie kein Mitglied sein, so verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

DATEIUPLOAD
Bitte laden Sie hier die zugehörigen Unterlagen hoch. Dabei müssen Sie zuerst der Verarbeitung der personenbezogenen Daten über die Auswahlbox zustimmen. Anschließend bitte auf „Datei wählen“ klicken, um das betreffende PDF auszuwählen und hochzuladen.


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Telefonische Sprechzeiten

Wir sind für Sie da

Damit Ihre Anfrage mit möglichst geringer Wartezeit bearbeitet werden kann, gewährleisten wir innerhalb der telefonischen Sprechzeiten eine gesonderte Verfügbarkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

0211 – 88 29 3200

Mo bis Fr: 9.00 – 12.00 Uhr und
Mo bis Do: 15.00 – 16.00 Uhr