Digitale Kommunikation
Wie bereits im diesjährigen Mitgliederrundschreiben und im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt 1/2025 angekündigt, wird das Versorgungswerk ab dem 01.03.2025 für alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglied des Versorgungswerkes sind, als Standardkommunikationskanal den Versand an ihr beA betreiben.
Das Versorgungswerk kommt hiermit den vielfach geäußerten Wünschen der Mitglieder nach, einen digitalen, gleichwohl sicheren, Kommunikationsweg anzubieten. E-Government erleichtert Ihnen somit den Zugang zu den Serviceleistungen des Versorgungswerks. Zeitlich unabhängig und unkompliziert können Sie auf diesem Wege sämtliche Verwaltungsvorgänge abwickeln. Ab dem 01.03.2025 wird das Versorgungswerk daher an alle Mitglieder den Versand an das beA als Standardkommunikationskanal betreiben.
Mitglieder des Rechtsanwaltsversorgungswerks, die den Versand der Mitgliedspost an ihr beA nicht wünschen, wird die Möglichkeit eingeräumt, diesem Verfahren entweder im Vorfeld oder jederzeit für die Zukunft zu widersprechen.