Dritte Wahlbekanntmachung
Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt
Wahl zur Vertreterversammlung im Wahljahr 2026
Dritte Wahlbekanntmachung
(gemäß § 15 der Wahlordnung)
Auf der Grundlage der Zweiten Wahlbekanntmachung (Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 15 v. 11.05.2026) hatten die wahlberechtigten Mitglieder des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt Gelegenheit, die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Fünften Vertreterversammlung des Versorgungswerks durch Briefwahl in der Zeit vom 02. Juni 2026 bis 22. Juni 2026 zu wählen. Am 23.Juni 2026 hat der Wahlausschuss das Wahlergebnis ermittelt, festgestellt und veröffentlicht dieses hier nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge:
Auf den Wahlvorschlag Matthias Berger entfallen 96 Stimmen.
Auf den Wahlvorschlag Madlen Betker entfallen 93 Stimmen.
Auf den Wahlvorschlag Kai-Uwe Bückmann entfallen 67 Stimmen.
Auf den Wahlvorschlag Karin Bulach entfallen 83 Stimmen.
Auf den Wahlvorschlag Doreen Fucke entfallen 94 Stimmen.
Auf den Wahlvorschlag Marten Keil entfallen 119 Stimmen.
Auf den Wahlvorschlag Daniel Krug entfallen 100 Stimmen.
Auf den Wahlvorschlag Christian Raabe entfallen 95 Stimmen.
Auf den Wahlvorschlag Dr. Sven Sander entfallen 95 Stimmen.
Auf den Wahlvorschlag Sebastian Schneider entfallen 77 Stimmen.
Auf den Wahlvorschlag Nadine Schwede-Hill entfallen 90 Stimmen.
Auf den Wahlvorschlag Christin Terne entfallen 78 Stimmen.
Auf den Wahlvorschlag Detlef Voigt entfallen 66 Stimmen.
Auf den Wahlvorschlag Thomas Voigt entfallen 85 Stimmen.
Auf den Wahlvorschlag Eyck Zimmermann entfallen 79 Stimmen.
Gewählt sind damit, vorbehaltlich einer Ablehnung (§ 15 Abs. 2 WO) die nachstehend benannten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte:
- Marten Keil,
- Daniel Krug,
- Mathias Berger,
- Christian Raabe,
- Dr. Sven Sander,
- Doreen Fucke,
- Madlen Betker,
- Nadine Schwede-Hill,
- Thomas Voigt.
Gewählt sind damit als Ersatzmitglieder, vorbehaltlich einer Ablehnung (§ 15 Abs. 2 WO) die nachstehend benannten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte:
- Karin Bulach,
- Eyck Zimmermann,
- Christin Terne,
- Sebastian Schneider,
- Kai-Uwe Bückmann,
- Detlef Voigt.
Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 WO werden § 16 Abs. 1-4 WO und die Anschrift des Wahlausschusses bekannt gemacht:
§ 16 Wahlanfechtung
(1) Jeder Wahlberechtigte kann die Wahl binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses in der Dritten Wahlbekanntmachung beim Wahlausschuss schriftlich anfechten. Die Frist beginnt mit dem dritten Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt.
(2) Die Wahlanfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.
(3) Die Wahlanfechtung kann nur darauf gestützt werden, dass gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung unterblieben ist und die Möglichkeit besteht, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis beeinflusst worden ist.
(4) Über die Wahlanfechtung entscheidet der Wahlausschuss. Die Wahl wird wiederholt, sobald sie für ungültig erklärt wird.
Die Anschrift des Wahlausschusses lautet:
Wahlausschuss des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt
Breite Str. 67
40213 Düsseldorf
gez. Rechtsanwältin Olivia Goldschmidt
Vorsitzende des Wahlausschusses und Wahlleiterin