Dritte Wahlbekanntmachung

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt

Wahl zur Vertreterversammlung im Wahljahr 2026

Dritte Wahlbekanntmachung

(gemäß § 15 der Wahlordnung)

Auf der Grundlage der Zweiten Wahlbekanntmachung (Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 15 v. 11.05.2026) hatten die wahlberechtigten Mitglieder des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt Gelegenheit, die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Fünften Vertreterversammlung des Versorgungswerks durch Briefwahl in der Zeit vom 02. Juni 2026 bis 22. Juni 2026 zu wählen. Am 23.Juni 2026 hat der Wahlausschuss das Wahlergebnis ermittelt, festgestellt und veröffentlicht dieses hier nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge:

Auf den Wahlvorschlag Matthias Berger entfallen                           96 Stimmen.

Auf den Wahlvorschlag Madlen Betker entfallen                             93 Stimmen.

Auf den Wahlvorschlag Kai-Uwe Bückmann entfallen                      67 Stimmen.

Auf den Wahlvorschlag Karin Bulach entfallen                               83 Stimmen.

Auf den Wahlvorschlag Doreen Fucke entfallen                             94 Stimmen.

Auf den Wahlvorschlag Marten Keil entfallen                                 119 Stimmen.

Auf den Wahlvorschlag Daniel Krug entfallen                                100 Stimmen.

Auf den Wahlvorschlag Christian Raabe entfallen                           95 Stimmen.

Auf den Wahlvorschlag Dr. Sven Sander entfallen                          95 Stimmen.

Auf den Wahlvorschlag Sebastian Schneider entfallen                    77 Stimmen.

Auf den Wahlvorschlag Nadine Schwede-Hill entfallen                   90 Stimmen.

Auf den Wahlvorschlag Christin Terne entfallen                             78 Stimmen.

Auf den Wahlvorschlag Detlef Voigt entfallen                                66 Stimmen.

Auf den Wahlvorschlag Thomas Voigt entfallen                             85 Stimmen.

Auf den Wahlvorschlag Eyck Zimmermann entfallen                     79 Stimmen.

Gewählt sind damit, vorbehaltlich einer Ablehnung (§ 15 Abs. 2 WO) die nachstehend benannten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte:

  1. Marten Keil,
  2. Daniel Krug,
  3. Mathias Berger,
  4. Christian Raabe,
  5. Dr. Sven Sander,
  6. Doreen Fucke,
  7. Madlen Betker,
  8. Nadine Schwede-Hill,
  9. Thomas Voigt.

Gewählt sind damit als Ersatzmitglieder, vorbehaltlich einer Ablehnung (§ 15 Abs. 2 WO) die nachstehend benannten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte:

  1. Karin Bulach,
  2. Eyck Zimmermann,
  3. Christin Terne,
  4. Sebastian Schneider,
  5. Kai-Uwe Bückmann,
  6. Detlef Voigt.

Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 WO werden § 16 Abs. 1-4 WO und die Anschrift des Wahlausschusses bekannt gemacht:

§ 16 Wahlanfechtung

    (1)   Jeder Wahlberechtigte kann die Wahl binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses in der Dritten Wahlbekanntmachung beim Wahlausschuss schriftlich anfechten. Die Frist beginnt mit dem dritten Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt.

    (2)   Die Wahlanfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.

    (3)   Die Wahlanfechtung kann nur darauf gestützt werden, dass gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung unterblieben ist und die Möglichkeit besteht, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis beeinflusst worden ist.

    (4)   Über die Wahlanfechtung entscheidet der Wahlausschuss. Die Wahl wird wiederholt, sobald sie für ungültig erklärt wird.

    Die Anschrift des Wahlausschusses lautet:

    Wahlausschuss des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt

    Breite Str. 67

    40213 Düsseldorf

    gez. Rechtsanwältin Olivia Goldschmidt

    Vorsitzende des Wahlausschusses und Wahlleiterin