Leistungsanpassung zum 01.01.2021
Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Sachsen-Anhalt hat in ihrer Sitzung am 17.08.2020 beschlossen, die Rentenanwartschaften für das Jahr 2021 nicht zu erhöhen. Insoweit verbleibt es bei einem Rentensteigerungsbetrag in Höhe von 89,10 EUR. Das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat diesen Beschluss am 29.10.2020 genehmigt.