
Service nach Themen / BESCHEINIGUNGEN
Infos zum Thema Bescheinigungen
Ob Beitragsbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder Besonderheiten – informieren Sie sich hier über die möglichen Bescheinigungen.
Bescheinigungen (Steuer)
Beitragsbescheinigung
Das Versorgungswerk übersendet einmal jährlich eine Beitragsbescheinigung.
Das Versorgungswerk übersendet einmal jährlich eine Beitragsbescheinigung. Dort sind die von Ihnen geleisteten Gesamtbeiträge ausgewiesen. Bei Bedarf kann eine Aufteilung erfolgen. Dies bietet sich beispielsweise an, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber die Zahlung von Beiträgen nachweisen müssen oder voll aus eigenen Mitteln erbrachte Beiträge (ohne Arbeitgeberzuschuss) ausgewiesen werden sollen. Eine entsprechende Teilbescheinigung können Sie nach Erhalt der Beitragsbescheinigung beantragen.
Der Versand der Beitragsbescheinigungen für das abgelaufene Geschäftsjahr erfolgt Mitte Februar.
Rentenbezugsmitteilung
Das Versorgungswerk übersendet einmal jährlich eine Rentenbezugsmitteilung.
Leistungsempfänger erhalten eine Rentenbezugsmitteilung für Ihre Altersrente nach § 22 a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Es erfolgt eine detaillierte Aufstellung. Das Versorgungswerk meldet der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Höhe der Leistungen, die im jeweiligen Meldejahr nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchstabe aa EStG zugeflossen sind.