
Service nach Themen / TILGUNG
Hilfreiche Infos zum Thema Tilgung
Bei Bedarf bietet das Versorgungswerk Tilgungsmöglichkeiten für Beitragsrückstände an. Informieren Sie sich hier über die Optionen und Voraussetzungen.
Tilgung
Tilgungsvereinbarungen
Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern nach Absprache individuelle Tilgungsvereinbarungen.
Das Versorgungswerk ist eine Selbstverwaltung. Insbesondere stehen die Interessen der eigenen Mitglieder im Vordergrund. Insofern muss aber auch das Interesse der gesamten Versichertengemeinschaft gewahrt und berücksichtigt werden. Dennoch kann es in diversen Lebenssituationen zu einer misslichen Konstellation kommen, in der – beispielsweise auf Grund eines Versäumnis – Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgt sind oder sich Beitragsrückstände angehäuft haben.
In solchen Fällen bietet das Versorgungswerk seinen Mitgliedern eine individuelle Tilgungsvereinbarung an.
Voraussetzungen für eine Tilgungsvereinbarung
Bei der Anfrage auf Vereinbarung einer Tilgungsabsprache sind einige Eckpunkte zu berücksichtigen.
Bei einer individuellen Tilgungsvereinbarung ist zu beachten, dass diese grundsätzlich für maximal 24 Monate abgeschlossen werden kann und bei angestellt tätigen Mitgliedern grundsätzlich nur für 6 Monate. Die Tilgungsraten sollen mindestens der Hälfte des laufenden Pflichtbeitrages entsprechen.
In Ausnahmefällen kann zudem eine befristete Vereinbarung mit abweichenden Beträgen in Betracht kommen.
Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für eine Tilgungsabsprache die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates ist und zudem Verzugszinsen erhoben werden.