Zweite Wahlbekanntmachung

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt

Wahl zur Vertreterversammlung im Wahljahr 2026

Zweite Wahlbekanntmachung

(gemäß § 10 der Wahlordnung)

Wahlvorschläge für die Wahl von Mitgliedern der Fünften Vertreterversammlung des Versorgungswerks waren gemäß der Ersten Wahlbekanntmachung vom 10.02.2026, veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt, bis zum 02. April 2026 um 17.00 Uhr bei der Geschäftsstelle des Versorgungswerks einzureichen. Der Wahlausschuss hat nach Ablauf der zuvor genannten Frist die eingereichten Wahlvorschläge geprüft und die folgenden Vorschläge zugelassen:

Nr.NameVornameKanzleisitz
  1BergerMatthiasMagdeburg
  2BetkerMadlenHalle (Saale)
  3BückmannKai-UweDessau
  4BulachKarinHalle (Saale)
  5FuckeDoreenDessau-Roßlau
  6KeilMartenHalle (Saale)
  7KrugDanielHalle (Saale)
  8RaabeChristianHalle (Saale)
  9Sander, Dr.SvenMagdeburg
10SchneiderSebastianDessau-Roßlau
11Schwede-HillNadineBallenstedt
12TerneChristinDessau-Roßlau
13VoigtDetlefHalle (Saale)
14VoigtThomasWernigerode
15ZimmermannEyckHalle (Saale)

Diese Entscheidung ist für die Aufstellung der Bewerber endgültig. Eine Wahlanfechtung ist hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen.

Gewählt werden können bis zu 15 Kandidaten. Als Mitglieder der Vertreterversammlung sind gewählt die 9 Kandidaten, die die meisten Stimmen erzielen. Als Ersatzmitglieder sind gewählt die Kandidaten, die nach der Stimmverteilung die Plätze 10 bis 15. belegen.

Die Wahlfrist wurde auf die Zeit vom 02.06.2026 bis 22.06.2026 festgesetzt. Stimmzettel, die nach Ablauf dieser Frist bei der Geschäftsstelle des Versorgungswerks eingehen, werden als nicht abgegebene Stimmen gewertet. Eine Stimmabgabe vor Beginn der Wahlfrist ist zulässig (§ 11 Abs. 3 WO).

Magdeburg, den 13.04.2026

gez. Rechtsanwältin Olivia Goldschmidt

Vorsitzende des Wahlausschusses und Wahlleiterin